Wer Pflegegeld bezieht und zu Hause gepflegt wird, erhält
in regelmäßigen Abständen ein Beratungsgespräch zur
Pflege. Ab Pflegegrad 2 ist dieses verpflichtend. Der
Beratungsbesuch dient als praktische und pflegefachliche
Unterstützung, bei der die Qualität der Pflege zuhause
gestärkt und gewährleistet werden soll.
Der Beratungstermin findet meist in der eigenen
Häuslichkeit statt und wird von einem Mitarbeiter
(Pflegeberater*in) eines ambulanten Pflegedienstes
durchgeführt. Bei dem Beratungsbesuch wird die Pflege- und
Betreuungssituation im Allgemeinen eingeschätzt. Die
Pflegeberater*innen beurteilen, ob Pflege und Betreuung
durch die pflegenden Angehörigen sichergestellt ist.
Sollte ein*e Berater*in die Situation für nicht gesichert
einschätzen, muss dies begründet werden. Es können
außerdem Maßnahmen, die die häusliche Pflege verbessern
empfohlen werden. Dazu gehören zum Beispiel: der Bezug von
Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege oder
Wohnraumanpassungen
zum Abbau von Barrieren. Themen, die ebenfalls besprochen
werden können, sind zum Beispiel:
-
Bedarf von Pflegehilfsmitteln, zum Beispiel technische
Hilfsmittel wie einen Rollator oder Pflegehilfsmittel
zum Verbrauch
- Tipps für Situationen im Pflegealltag
- Möglichkeit der Höherstufung des Pflegegrades
- Hebe- und Lagerungstechniken
-
Hinweise auf Pflegekurse und Pflegeschulungen gemäß §
45 SGB XI
Die Ergebnisse der Beratung werden schriftlich
festgehalten und an die Pflegekasse übermittelt.
Bei Pflegegrad 2 und 3 muss das Beratungsgespräch
2x im Jahr (1x im Halbjahr), bei
Pflegegrad 4 und 5
4x im Jahr (1x im Vierteljahr)
stattfinden. Personen mit Pflegegrad 1, die zuhause
gepflegt werden sind nicht verpflichtet den
Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI durchführen zu lassen.
Sollte eine Beratung jedoch gewünscht sein, haben sie das
Recht diese 1x im Jahr zu erhalten.