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Beratung

Informiert durch den Pflegealltag

Alle untenstehenden Beratungen erhalten Sie auch bei uns. Diese sind für Sie kostenfrei und können unabhängig von der Krankenkassenzugehörigkeit in Anspruch genommen werden.

Wer Pflegegeld bezieht und zu Hause gepflegt wird, erhält in regelmäßigen Abständen ein Beratungsgespräch zur Pflege. Ab Pflegegrad 2 ist dieses verpflichtend. Der Beratungsbesuch dient als praktische und pflegefachliche Unterstützung, bei der die Qualität der Pflege zuhause gestärkt und gewährleistet werden soll.

Der Beratungstermin findet meist in der eigenen Häuslichkeit statt und wird von einem Mitarbeiter (Pflegeberater*in) eines ambulanten Pflegedienstes durchgeführt. Bei dem Beratungsbesuch wird die Pflege- und Betreuungssituation im Allgemeinen eingeschätzt. Die Pflegeberater*innen beurteilen, ob Pflege und Betreuung durch die pflegenden Angehörigen sichergestellt ist. Sollte ein*e Berater*in die Situation für nicht gesichert einschätzen, muss dies begründet werden. Es können außerdem Maßnahmen, die die häusliche Pflege verbessern empfohlen werden. Dazu gehören zum Beispiel: der Bezug von Pflegesachleistungen, Kurzzeitpflege oder Wohnraumanpassungen zum Abbau von Barrieren. Themen, die ebenfalls besprochen werden können, sind zum Beispiel:
  • Bedarf von Pflegehilfsmitteln, zum Beispiel technische Hilfsmittel wie einen Rollator oder Pflegehilfsmittel zum Verbrauch
  • Tipps für Situationen im Pflegealltag
  • Möglichkeit der Höherstufung des Pflegegrades
  • Hebe- und Lagerungstechniken
  • Hinweise auf Pflegekurse und Pflegeschulungen gemäß § 45 SGB XI
Die Ergebnisse der Beratung werden schriftlich festgehalten und an die Pflegekasse übermittelt.

Bei Pflegegrad 2 und 3 muss das Beratungsgespräch 2x im Jahr (1x im Halbjahr), bei Pflegegrad 4 und 5 4x im Jahr (1x im Vierteljahr) stattfinden. Personen mit Pflegegrad 1, die zuhause gepflegt werden sind nicht verpflichtet den Beratungseinsatz nach § 37.3 SGB XI durchführen zu lassen. Sollte eine Beratung jedoch gewünscht sein, haben sie das Recht diese 1x im Jahr zu erhalten.

Die Pflegeberatung nach § 7a SGB XI wird in der Regel am Anfang der Pflege durchgeführt. Hierbei geht es darum, die zukünftige Pflege zu organisieren. Der/Die Ratsuchende erhält Informationen zu Unterstützungsmöglichkeiten wie Entlastungsangebote, Hilfsangebote und Sozialleistungen. Zudem wird ein individueller Versorgungsplan erstellt, um die besprochene Organisation schriftlich festzuhalten.

Das Angebot der Beratung nach § 45 SGB XI richtet sich an pflegende Angehörige, um einen guten Übergang von der Pflege im Krankenhaus zur Pflege in einer privaten Häuslichkeit gewährleisten zu können. Hierbei kann eine geschulte Pflegefachkraft eine Pflegeschulung mit der pflegenden Person durchführen. Diese kann notwendig werden, wenn Angehörige sich dazu entscheiden, ein Familienmitglied zu Hause zu pflegen. Durch diese Beratung/Schulung können belastende Ereignisse und Krisen im Vorfeld vermieden werden. Die Pflegefachkraft vermittelt individuell und auf die Situation abgestimmte, theoretische und praktische Grundlagen, um auf die Pflege zu Hause vorbereitet zu sein.

Folgende Inhalte einer Schulung können unter anderem sein:
  • Körperpflege (Wahl der Pflegemittel, Techniken der Körperpflege)
  • An- und Auskleiden, besonders bei Einschränkungen, wie Lähmungen oder Spastiken
  • Behandlung einer Inkontinenz (z.B. Umgang mit Vorlagen, Toilettentraining)
  • Umgang mit Notfällen (Stürze, Unterzuckerung, Verschlucken usw.)
  • Umgang mit Medikamenten
... und vieles mehr.

Für Pflegepersonen und pflegende Angehörige werden ebenfalls Pflegekurse in Kleingruppen angeboten, bei denen gemeinsam mit anderen Pflegenden zum Beispiel Pflegetechniken, Umgang mit Erkrankungen (z.B. Demenz) und deren praktische Anwendung erlernt werden. Dies wird unter Anleitung einer Pflegefachkraft durchgeführt.
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